| Beschreibung | Im Rahmen eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung in fordert das Landratsamt Starnberg u.a. einen "Nachweis der Niederschlagswasserbeseitigung" an.
Hierfür muss durch eine "fachkundige Person" ein Sickertest durchgeführt werden (https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Bauen-und-Wohnen/Bauwesen/Niederschlagswasser/).
Die Immobilie, es handelt sich um ein bestehendes Einfamilienhaus, befindet sich in der Dürrbergstraße 7.
Ist es Ihnen möglich, die ordnungsgemäße Sickerfähigkeit des Grundstücks zu bestätigen? Dankbar wäre ich auch für eine Info zu den damit verbundenen Kosten. |