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06.08.2021, 16:38 Uhr
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BeschreibungIch benötige ein Bodengutachten 1. Die Erd- und Aushubarbeiten sind von einem geeigneten Gutachter zu begleiten, etwaiges ausgekoffertes Bodenmaterial ist zu separieren und abfallrechtlich zu deklarieren. 2. Für die späteren unversiegelten und Grünflächen ist die Unbedenklichkeit hinsichtlich des Nut* zungspfades Boden-Mensch nach BBodSchV gutachterlich nachzuweisen. 3. Der Gutachter ist der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke im Vorfeld zu benennen. Ein Kurzbericht über die erfolgten Arbeiten ist der Behörde unaufgefordert vorzulegen.
AusführungsortDE - 32423 Minden
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