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13.04.2021, 18:38 Uhr
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BeschreibungIch interessiere mich für ein Bodengutachten für den nördlichen Teil des Grundstückes am Kreuzsteeg 2. Es ist vorgesehen, das Grundstück zu teilen und im nördlichen Bereich des neuen Grundstücks (Maße ca. 680 m²) an der Klixdorfer Straße ein freistehendes Einfamilienhaus mit Keller zu errichten. Wo genau das Haus errichtet werden darf, muss noch mit der Bauordnung abgestimmt werden, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet und kein Bebauungsplan vorliegt. Kann ein Bodengutachten bereits jetzt erstellt werden, obwohl der genaue Standort des Hauses noch nicht feststeht und das Grundstück noch nicht geteilt wurde? Welche Kosten würden für mich entstehen? Einen Lageplan mit der ungefähren Teilung des Grundstückes kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Ein Bauunternehmen teilte mir mit, dass es erst Sinn macht, ein Bodengutachten durchzuführen, wenn das Haus fertig geplant ist. Gerne würde ich jedoch bereits vor der Planung des Hauses wissen, ob der Bau eines Kellers überhaupt möglich ist oder nicht.
AusführungsortDE - 47906 Kempen
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