| Beschreibung | Abteufen von zwei bis drei Kleinrammbohrungen bis etwa 5 m Tiefe unter Gelände oder bis untergrundbedingt kein weiterer Bohrfortschritt mehr erzielt wird
– Einmessen der Untersuchungspunkte zu einem Festpunkt
– Je nach angetroffenem Boden eventuell Laborarbeiten
– Erstellung einer fachlichen Stellungnahme mit Auswertung der mit den Feldarbeiten gewonnen Ergebnisse, Darstellung der Ergebnisse, Aussagen zur Geologie/Hydrogeologie,
– Angabe der Bodenklassen, Angabe der bodenmechanischen Kennwerte, Berechnungen zum Lastabtrag und Hinweise und Empfehlungen zur Bauausführung |