| Beschreibung | Wir haben vor, im Ortsteil Mitteldorf bei Stollberg ein Eigenheim neu zu errichten. Die Flurstücksnummer ist die 121/2. Gemarkung Mitteldorf.
Da sich dort keine öffentliche Abwasserleitung befindet, überlegen wir, ob wir das Abwasser des Eingenheims versickern lassen.
Nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde bedarf es um dies genehmigt zu bekommen einem Versickerungsgutachten.
Das gleiche gilt für das anfallende Regenwasser. Meine Frage, zu welchen Konditionen bieten sie dies an und welchem zeitlichen Ansatz sagen Sie dafür voraus?
Bitte fassen Sie in das Angebot nicht nur die Arbeit für das Versickerungsgutachten bezüglich häuslichen Abwassers, sondern auch die Untersuchung bezüglich des Regenwassers. |