| Beschreibung | Das Finanzamt Lübeck hat für unser Grundstück in der Wesloer Str. 13, hinterer Teil, mit Bescheid vom 28.01.2016 einen Wert von 103.383 Euro festgelegt. Dies für Zwecke der Erbschaftssteuer.
Das Grundstück ist der 2. Teil einer Grundstücksteilung vom Dez. 2011. Der 1. Teil wurde mit 80.000,- EUR verkauft und liegt direkt an der Wesloer Str. und ist mit 2 Gebäuden bebaut.
Für den hinteren Teil, um den es hier geht, gibt es nur ein Überwegerecht des verkauften Teils; kein Straßenanschluss. Ich denke, hierfür kann der Bodenrichtwert nicht richtig sein. |