| Beschreibung | Benötigt wird eine zweite Meinung für ein Bauvorhaben.
Ein Bodengutachten liegt bereits vor.
Es handelt sich hierbei um ein Baugrundstück auf einer steilen Hanglage. Das Baugrundstück befindet sich auf der Unterseite einer asphaltierten Fahrbahn. Der erste Gutachter geht aufgrund der von ihm untersuchten Bodenbeschaffenheit davon aus, daß es keinen Böschungsbruch geben wird. Das hatte er auf eine wiederholte Anfrage bestätigt. Unter anderem schlussfolgert er, daß die Stadt beim Errichten der direkt angegrenzten Straße den Unterbau des Bodens in Hinblick auf die Festigkeit ordentlich überprüft bzw. adäquate Maßnahmen getroffen haben muß. Im übrigen gibt es keine Gewichtseinschränkung der Fahrzeuge für die besagte Fahrbahn.
Die Messdaten des Gutachters sind glaubhaft und seine Schlussfolgerung klingt logisch.
Der Bauunternehmer besteht jedoch auf einen Verbau, obwohl in der Gegend bislang nie ein Haus mit einem Verbau errichtet wurde.
Inzwischen ist der erste Gutachter von verschiedenen Tiefbauunternehmen und von dem Bauunternehmen „gescheut“. Er soll seine Aussage wiederrufen haben, da er nicht die Verantwortung der eventuellen Folgeneffekte tragen will/kann.
Ein zweiter Gutachter soll anhand der Messdaten des ersten Gutachters über die Festigkeit des Bodens eine Aussage treffen. |