| Datum | 11.05.2015, 08:53 Uhr | |
| Beschreibung | Erschlossenes Garagengrundstück, auf dem ein Teil (für die Fläche von drei Garagen) noch nicht gebaut wurde, aber als Garagenfläche genehmigt ist, muss ca. 10 m³ Erde abgetragen werden, bevor ein Fundament erstellt werden kann. Die Zusammensetzung dieser Erde ist u.a. wichtig für die Anlieferung an der Deponie sowie die Vorlage beim Bauordnungsamt und dem ausführenden Bauunternehmer. | |
| Ausführungsort | DE - 44805 Bochum | |