| Beschreibung | Nachweis der Versickerungsfähigkeit/Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion des bereits hergestellten und in Betrieb genommenen Sickerschachtes.
Als Grundlage für die Anlagenberechnung ist ein Bodenaufschluss bis 6,0 m Tiefe am Sickerschacht vorgesehen, inklusive. 6 Sondierbohrungen, Probenentnahme, Einholung von Leitungsplänen, Aufmaß der Versickerungsanlage, Beurteilung der Untergrundverhältnisse, Berechnung der Versickerungsanlage als Beitrag zum Entwässerungsantrag.
Das Grundstück ist bereits bebaut. |