| Datum | 12.01.2015, 01:32 Uhr | |
| Beschreibung | Für den Bauantrag eines Einfamilienhauses für das Landratsamt Starnberg benötige ich bis 16.01. einen Sickertest. Das Grundstück befindet sich in der Wesslingerstraße, 82205 Gilching. Laut der Gemeinde Gilching und dem Landratsamt Starnberg bestätigen ortsansässige Sachverständige die Sickerfähigkeit auch ohne Durchführung eines Testes. Ist es Ihnen möglich mir bis 16.01 die ordnungsgemäße Sickerfähigkeit des Grundstücks zu bestätigen? Können Sie mir auch bereits mitteilen welche Kosten Sie hierfür erheben? Vorlage für den Sickertest gibt es online beim Landratsamt Starnberg, bei Bedarf. | |
| Ausführungsort | DE - 82205 Gilching | |