| Beschreibung | Für den bevorstehenden Hausbau in der Gemeinde 83052 Bruckmühl benötigen wird ein Bodengutachten (sog. Baugrundgutachten)
zwecks Sicherstellung der Unbedenklichkeit bei geplantem Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses (8,5m x 10,5m) ohne Keller in Holzständerbauweise auf einem 590 m² großen Grundstück. Ebene Fläche, keine Hanglage, umgeben von bebauten Grundstücken.
Eventuell Anbau einer Garage, die aber eventuell unterkellert werden soll.
Wir haben große Zweifel, ob ein Gutachten überhaupt nötig ist, wollen aber sichergehen.
Deshalb suchen wir nach einem kostengünstigen (!) Angebot. |