| Datum | 12.02.2014, 14:23 Uhr | |
| Beschreibung | Ich betreibe seit Jahren einen Sandfiltergraben als biologische Nachreinigungsstufe meiner Abwässer aus einer 4-Kammer-Kleinkläranlage. Die untere Wasserbehörde verlangt nun von mir einen Nachweis, dass die Durchlässigkeit des Bodens kf > 10-8 m/s beträgt; andernfalls wird eine 3-seitig umfassende Folienabdichtung verlangt bzw. angedroht, den Betrieb des Sandfiltergrabens zu untersagen. Der Boden besteht hier aus schwerem Lehm bzw. Ton und darunter Fels. Diesen Nachweis benötige ich. | |
| Ausführungsort | DE - 59302 Oelde | |