| Datum | 16.01.2014, 15:53 Uhr | |
| Beschreibung | Grundstück aus Erbbaurecht war 1964-1978 als Tankstelle genutz, geht jetzt an Eigentümer zurück. Es liegen noch ca. 3 Kraftstofftanks aus dieser Zeit im Boden. Der Verursacher ist aus Gründen es damaligen Erbbauvertrages nicht ohne weiteres für Beseitigung heranzuziehen. Das Grundstück soll verkauft werden. Ich muss wissen, ob der Boden mit Öl- bzw. Kraftstoffrückständen belastet ist. | |
| Ausführungsort | DE - 44225 Dortmund | |