| Beschreibung | Gewässerunterhaltung an Gewässern III. Ordnung:
beabsichtigter Grabenaushub; Beprobung des Grabeninhalts (späteres Baggergut), Untersuchung nach ALEX 24 und LAGA vor Durchführung der Maßnahmen, da weinbauliche Nutzung angrenzend an Gräben,
Gesamtes Gewässernetz 54 km, partieller Aushub 2012 noch erforderlich, ohne vorheriges Gutachten keine Ablagerung mit Genehmigung z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen oder Entsorung mit Nachweis möglich.
Ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Beprobungen und Analysen wird angestrebt. |