| Beschreibung | Grundstück mit der Gemarkungsnummer Gst. 1276/2, EZ 3050, LN
Untersuchung auf folgende Punkte:
„Das Baugrundrisiko liegt beim Bauherren (AG). AG und AN setzen folgende Grundstücks- und Baugrundverhältnisse voraus, für die der AG einzustehen hat:
Der Grundwasserspiegel liegt nicht höher als 1 m unter Frostschürzen- bzw. Bodenplattenunterkante. Es liegt kein Druckwasser, Hangwasser bzw. Schichtenwasser vor. Der Baugrund lässt eine Mindesttragfähigkeit von 0,2 MN/m2 zu. Die Bodenklasse des Aushubes muss sich in einem Bereich der Bodenklasse 3-5 befinden. Sämtliche Erschwernisse durch auftretenden Fels und/oder vorhandenes Grundwasser werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.“ |