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| Datum | 20.04.2012, 07:22 Uhr | |
| Beschreibung | Grundstück mit der Gemarkungsnummer Gst. 1276/2, EZ 3050, LN Untersuchung auf folgende Punkte: „Das Baugrundrisiko liegt beim Bauherren (AG). AG und AN setzen folgende Grundstücks- und Baugrundverhältnisse voraus, für die der AG einzustehen hat: Der Grundwasserspiegel liegt nicht höher als 1 m unter Frostschürzen- bzw. Bodenplattenunterkante. Es liegt kein Druckwasser, Hangwasser bzw. Schichtenwasser vor. Der Baugrund lässt eine Mindesttragfähigkeit von 0,2 MN/m2 zu. Die Bodenklasse des Aushubes muss sich in einem Bereich der Bodenklasse 3-5 befinden. Sämtliche Erschwernisse durch auftretenden Fels und/oder vorhandenes Grundwasser werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.“ | |
| Ausführungsort | AT - 3032 Eichgraben | |