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30.01.2012, 14:41 Uhr
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BeschreibungFeuerwehrzufahrt - Für das Wohngebäude ist eine mind. 3 m breite Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge anzulegen. Die Zufahrt sowie Aufstell- und Bewegungsflächen sind nach DIN 1055 Teil 3 (Ausgabe 6/71) Abschnitte 6.3.1 entsprechend dem 12 t-Normfahrzeug (für die Brückenklasse 12) und nach DIN 1072 (Ausgabe 1/67) zu bemessen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 5 BauO NRW sind zu beachten. Weitere Anmerkung: Es liegt eine Auffahrt vor, jedoch muss diese noch befestigt werden. Weiterhin ist eine ehemalige Zufahrt mit Pflastersteinen zum Teil vorhanden. Die vordergründigste Frage ist die Untergrundbeschaffenheit. Vorgeschlagen wurde mir ein Bodengutachter mit Schichtsondierung und Plattendruckprüfung (Dichtigkeitsprüfung). Da es hier um ein Privatbau geht, spielt für mich auch die Kostenfrage bei der ganze Sache eine Rolle.
AusführungsortDE - 50354 Hürth-Efferen
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