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04.05.2011, 18:55 Uhr
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BeschreibungFür unser Neubau in Pulheim benötigen wir einen Gutachter der eine Gefährdungsabschätzung gem. Bodenschutzrecht einschl.der Eingrenzung der Lage der ehemaligen Grube vornimmt. Auflage des Rhein Erft Kreis. Sowie die Überwachung für den Abruch sowie Neubebauung.
Ausführungsort50259 Pulheim
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