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24.01.2011, 18:44 Uhr
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BeschreibungIch habe heute die Baugenehmigung für ein EFH in Steinberg am See (92442) erhalten. Leider steht nun eine Auflage in der Baugenehmigung, welche vor Baubeginn erbracht werden muss. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden fordert ein Baugrundgutachten. Die Forderung lautet wie folgt: Vor Baubeginn sind durch ein Baugrundgutachten die vorhandenen Untergrundverhältnisse zu überprüfen. (weiter unten in der Stellungnahme des WWA Weiden steht noch: Standsicherheitsfragen werden durch uns nicht beurteilt) Nun stellt sich mir die Frage was soll für das Baugrundgutachten für das WWA geprüft werden, oder beinhaltet ein Baugrundgutachten immer die gleichen Punkte? Können Sie mir hierfür ein Angebot erstellen? Benötigen Sie noch weitere Angaben?
Ausführungsort92442 Steinberg am See
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