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Datum
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05.07.2010, 20:41 Uhr
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BeschreibungFür ein Bauwerk mit Einzelfundamenten wird in der Statik unter dem Punkt Bodenpressung folgendes gefordert: Für die Berechnung wird die zulässige Bodenpressung, analog der o.g. Bestandstatik, mit = 150 KN/m² angenommen. Diese Annahme ist vor Baubeginn, örtlich, von einem Baugrundgutachter zu überprüfen. Bitte unterbreiten Sie mir ein kostenloses Angebot für ein solches Gutachten.
Ausführungsort32457 Porta Westfalica