Datum
Drucken  
11.05.2010, 14:01 Uhr
Drucken  
BeschreibungIch benötige ein einfaches Bodengutachten, damit ich meine Dachentwässerung aufs eigene Grundstück führen darf, so verlangt es die Gemeinde von mir. Die untere Wasserbehörde hätte nichts dagegen u. genehmigt mein Vorhaben, sie sagt das nach §51 aLWG NRW dies sogar gewünscht oder verlangt würde.
Ausführungsort52382 Krauthausen
...