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21.01.2010, 18:53 Uhr
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BeschreibungErwartungen: Das Bodengutachten soll es Anbietern schlüsselfertiger Massivhäuser ermöglichen, die Gründung eines Wohnhauses (Aufstandsfläche ca. 11 x 15 m, kein Keller) zu planen und zu rechnen. Die Größe der auf dem Baugrund abzuleitenden Lasten ist noch nicht bekannt, da die genauere Planung erst nach Vertragsabschluss erfolgen wird. Im Gutachten ist das Ergebnis der Baugrundaufschlüsse zu erläutern und allgemein zur Gründung (und Bodenbeschaffenheit, Bodenklasse, Tragfähigkeit, etc.) Stellung zu nehmen. Zur Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse sollen Sondierbohrungen und Rammsondierungen an bis zu 4 Stellen im Bereich der Aufstandsfläche vorgenommen werden. Die Wasserstände sind zu erfassen; zum Grundwasserstand werden Angaben erwartet, die Aufschlüsse geben, ob das Bohren eines Brunnens (Gartenwasser) bzw. der Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe (mit Förder- und Schluckbrunnen) möglich ist. Den genauen Umfang der Baugrunduntersuchung hat der Bodengutachter vorzuschlagen.
Ausführungsort55457 Gensingen
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